Betreuungsvertrag
für
Josef - Lindauer – Haus
Stadelfeld 13 und Bergwerkstr. 15,
82380 Peißenberg




zwischen der

Paula - Lindauer - Stiftung, Hans-Böckler-Str. 2, 82380 Peißenberg
nachstehend „Stiftung” genannt

und

Herr und Frau Mustermann
nachstehend „Mieter” genannt.




Präambel


Die Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine Form des Wohnens und des Zusammenlebens älterer und hilfsbedürftiger Menschen zu schaffen, durch die gleichzeitig eine größtmögliche Selbständigkeit und Unabhängigkeit bewahrt und ebenso das Bedürfnis nach Sicherheit und ausreichender Versorgung sichergestellt wird.

Zur Erreichung dieses Ziels hat die Stiftung die Betreuung der Mieter im Josef-Lindauer-Haus, Stadelfeld 13 und Bergwerkstr. 15, 82380 Peißenberg, übernommen.

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die rechtlichen Beziehungen, die sich für die Vertragsparteien aus der Betreuung ergeben.

§ 1
Gegenstand des Vertrages

Gegenstand dieser Vereinbarung sind Dienstleistungen des täglichen Lebens, die es dem Mieter auf Dauer ermöglichen sollen, trotz evtl. gegebener gesundheitlicher Beeinträchtigungen selbständig eine eigene Wohnung zu bewohnen. Im Rahmen der Dienstleistungen der Stiftung werden den Mietern Grund- und Wahlleistungen aus dem gesundheitlichen, sozialen und kulturellen Bereich angeboten.

§ 2
Voraussetzung


Voraussetzung für den Abschluß dieses Vertrages ist das Bestehen eines Mietvertrages mit der Stiftung Wohnung Nr.xx im Josef-Lindauer-Haus, Stadelfeld 13/Bergwerkstr. 15, 82380 Peißenberg.

§ 3
Betreuungsumfang


Die Stiftung hält dem Mieter in Zusammenarbeit mit der Ökumenischen Sozialstation für den Landkreis Weilheim - Schongau, ambulante Hilfen im Pfaffenwinkel gGmbH, Zur Alten Bergehalde 1, 82380 Peißenberg ein umfassendes Betreuungsangebot vor. Der Betreuungsumfang enthält sogenannte Grund- oder Wahlleistungen.

§ 4
Grundleistungen


Die Stiftung sichert dem Mieter gegen eine pauschale Vergütung (Betreuungspauschale) folgende Grundleistungen zu:

• Vorhaltung und Überwachung einer Notfallmeldeanlage

Die Stiftung bietet zu jeder Tages- und Nachtzeit Hilfe im Notfall an. Dazu stellt der Mieter alle für den Notfall erforderlichen Informationen zur Verfügung, die an die zuständigen Mitarbeiter weiter­gegeben werden. Die Rufbereitschaft bezieht sich nur auf Notfälle und darf nicht für andere Zwecke genutzt werden. Bei Auslösung des Hausnotrufes ist die fernmündliche Abklärung der Notlage mit der Betreuungspauschale abgegolten. Weitergehende Leistungen, die aufgrund eines Notrufes er­forderlich werden, müssen vergütet werden.

• Tägliche Anwesenheitsmeldung

• Angebot zur Freizeitgestaltung

• Vermittlung von Kontakten z.B. zu Selbsthilfegruppen

• Bereitstellung eines Gemeinschaftsraumes

• Bei Abwesenheit Betreuung der Wohnung

§ 5
Wahlleistungen


Die Stiftung bietet in Zusammenarbeit mit der Ökumenischen Sozialstation für den Landkreis Weilheim-Schongau, ambulante Hilfe im Pfaffenwinkel gGmbH, Zur Alten Bergehalde 1, 82380 Peißenberg zuzätzliche Leistungen an, die über den Umfang der Grundleistungen hinausgehen.

Vereinbarungen über diese Wahlleistungen sind direkt mit der Ökumenischen Sozialstation für den Landkreis Weilheim-Schongau, ambulante Hilfe im Pfaffenwinkel gGmbH, Zur Alten Bergehalde 1, 82380 Peißenberg abzuschließen.

Zu den Wahlleistungen zählen insbesondere:

• Pflegerische- und krankenpflegerische Dienste

• Essensversorgung - Essen auf Rädern

• Wohnungsreinigung

• Wäschedienst

• Einkaufshilfen

• Tagespflege im Haus

• Kurzzeitpflege im Haus

§ 6
Gültigkeit der Betreuungspauschale


Die Betreuungspauschale ist auch dann zu entrichten, wenn Grundleistungen aus Gründen, die die Stiftung nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch genommen werden.

§ 7
Höhe und Fälligkeit der Betreuungspauschale


Die Betreuungspauschale beträgt: für 1 Personen-Wohnung 100,00 € monatlich

für 2 Personen-Wohnung 120,00 € monatlich



Sie ist monatlich im voraus im Lastschrifteinzugsverfahren an die Stiftung entrichten.

§ 8
Änderung der Betreuungspauschale


Die Betreuungspauschale kann der allgemeinen Kostenentwicklung angepaßt werden. Änderungsgründe sowie Regelungen zur Wirksamkeit von Änderungen sind genau zu bezeichnen.

§ 9
Dauer des Vertragsverhältnisses


Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass diese Vereinbarung bei fortbestehendem Mietverhältnis über eine Wohnung von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann.

Die Kündigung des Betreuungsvertrages ist für den Mieter nur in Zusammenhang mit der Kündigung des Mietvertrages möglich.

Wichtige Gründe für die Stiftung sind:

Bei dem Mieter liegt eine ärztlich festgestellte starke Fremd- bzw. Selbstgefährdung vor.
Der Gesundheitszustand des Bewohners hat sich so verändert, dass eine adäquate, verantwortungsvolle Versorgung, auch durch Dritte, nicht mehr möglich ist.

Bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses durch die Stiftung verpflichtet sich diese, dem Bewohner nahestehende Personen wie beispielsweise Hausarzt, Betreuungskraft, Angehörige u.a. zur Beratung hinzuzuziehen.

§ 10
Rechtswirksamkeit


Einzelne Bestimmungen, die rechtsunwirksam sind, bzw. bestehende Vertragslücken, berühren nicht die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages.

In diesem Falle verpflichten sich die Vertragspartner, die rechtsunwirksamen bzw. fehlenden Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem gemeinsamen Willen der Parteien entsprechen.

§ 11
Vertragsänderungen in Zusammenhang mit diesem
Vertragsabschluß


Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 12
Sonstige Vereinbarungen


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§ 13
Datenschutz


Der Mieter stimmt der Speicherung der personenbezogenen Daten gemäß Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung zu. Seine Daten werden nicht für andere Zwecke verwendet.


Ort, Datum: Peißenberg,


Mieter/Mieterin

Stiftung